Landesverband Schleswig-Holstein

Schaukalender

Hinweis:

Gemäß Beschluss des erweiterten Vorstandes vom 28.09.2014 hat ab sofort folgendes seine Gültigkeit:

Alle aufgeführten Schauen im Schaukalender sind genehmigt !!!!

Für nicht genehmigte Schauen ist umgehend eine Schaugenehmigung  zu beantragen.

Sollte eine Schau genehmigt sein und nicht im Schaukalender stehen,ist den Preisrichtern
vor Beginn der Bewertung die Schaugenehmigung vorzulegen.

Ist dieses nicht möglich,erfolgt keine Bewertung.

        


Hans-Werner Pott hat den Schaukalender 2022 bereitgestellt:  [Bitte hier klicken]

aktualisiert am 09.05.2022